Porsche Zentrum Siders

Porsche Approved Garantie für Fahrzeuge bis zu einem Alter von 15 Jahren

Die Porsche Approved Garantie umfasst alle Komponenten Ihres Porsche und bietet Service auf dem Niveau unserer Neuwagengarantie. Grundsätzlich hat unsere Porsche Approved Garantie eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Unsere Garantien können aber natürlich auch verlängert werden. Es gelten folgende Bedingungen: Ihr Porsche ist bei Ablauf der Garantie maximal 15 Jahre alt. Er hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr als 200.000 km auf dem Tacho. Die Porsche Approved Garantie kann für eine Dauer von 12 oder 24 Monaten abgeschlossen werden. Auch wenn Ihr Fahrzeug bisher nicht durch die Porsche Approved Garantie geschützt war oder die Garantie bereits abgelaufen ist, können Sie diese Garantie nach einer visuellen und technischen Überprüfung sowie einer Aufbereitung gemäß dem Porsche Approved Standard im Porsche Zentrum Siders erhalten. Wir informieren Sie gern über die einzelnen Schritte.

Die Vorteile dieser Garantie:

  • Weltweite Gültigkeit

  • In jedem Porsche Zentrum einlösbar

  • Laufzeit wählbar zwischen 12 und 24 Monaten

  • Deckung aller Komponenten

  • Keine Selbstbeteiligung

  • Übernahme von 100 % der Lohn- und Materialkosten bis zum Zeitwert des Fahrzeugs

  • Keine Kilometerbegrenzung während der Laufzeit

  • Deckung für Porsche Fahrzeuge bis zu einem Alter von 15 Jahren

  • Ausschließliche Verwendung von Porsche Originalteilen

  • Unbürokratische Abwicklung

  • Verlängerbar und übertragbar bei Privatverkauf oder Verkauf innerhalb des Porsche Netzwerks

Mit unserem umfassenden Serviceangebot und der damit verbundenen Garantie möchten wir erreichen, dass Sie jederzeit zufrieden sind. Dazu gehört für uns auch, Ihnen klar zu kommunizieren, welche Bereiche die Porsche Approved Garantie nicht abdeckt und warum. Wenn ein Porsche in die Jahre kommt, können sich optische und akustische Veränderungen einstellen, die seine Funktion jedoch nicht beeinträchtigen (z. B. Abdrücke auf dem Leder). Darüber hinaus unterliegen einige Teile des Fahrzeugs einer natürlichen Alterung und Abnutzung. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Ihr Fahrzeug regelmäßig gewartet wird. Optische und akustische Veränderungen sowie Alterung und Verschleiß sind keine Schäden und fallen daher nicht unter die Garantie.

Dies betrifft die folgenden Elemente:

  • Wischerblatthalter

  • Reifen

  • Bremsbeläge und -scheiben

  • Schwingungsdämpfer

  • Kupplung und Kupplungsscheiben

  • Antriebsriemen mit Umlenk- und Spannrollen

  • Zündkerzen

  • Batterien

  • PDCC-Behälter

  • Kältemittel

  • Alle Leuchtmittel (außer Xenon- und LED-Lampen)

  • Alle Filter, Flüssigkeiten, Öle und Fette